SVP Liestal und Umgebung

Liestal, Lausen, Lupsingen, Ramlinsburg, Seltisberg, Ziefen

1. Name, Sitz und Zweck

1.a Unter dem Namen SVP Liestal und Umgebung besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Liestal.

1.b Die SVP Liestal und Umgebung ist eine Sektion der SVP Baselland und umfasst die Gemeinden Lausen, Liestal, Lupsingen, Ramlinsburg, Seltisberg und Ziefen.

1.c Die SVP Liestal und Umgebung ist eine politische Partei, die sich mit Gegenwarts- und Zukunftsproblemen unserer Gesellschaft auseinandersetzt. Insbesondere beteiligt sie sich an Wahlen und Abstimmungen.

Zur Meinungsbildung werden Informations- und Diskussionsveranstaltungen sowie angemessene Aktionen durchgeführt.

1.d Die Grundlagen für die Politik der SVP Liestal und Umgebung bilden das eidgenössische und das kantonale Parteiprogramm der SVP.

1.e Die SVP Liestal und Umgebung strebt die politische Umsetzung der gewonnenen Erkenntnisse an und nimmt insbesondere auf die Politik in den angeschlossenen Gemeinden Einfluss.

1.f Die SVP Liestal und Umgebung kann im Wahl- und Abstimmungskampf in den ihr angegliederten Dörfern als SVP des jeweiligen Dorfes auftreten.

Der Vorstand entscheidet im Einzelfalle ob ein entsprechender Auftritt Sinn macht.

2. Mitgliedschaft

2.a Personen die sich zu den Zielen und Grundsätzen der SVP bekennen, können sich jederzeit schriftlich um die Aufnahme in die Partei bewerben.

2.b Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

2.c Gegen Beschlüsse des Vorstandes über die Aufnahme von Mitgliedern kann von den Beteiligten oder von jedem Parteimitglied an die Generalversammlung rekurriert werden, welche endgültig entscheidet.

2.d Der Austritt ist jederzeit durch schriftliche Erklärung an den Vorstand möglich. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Mitgliederbeiträgen für das laufende Jahr.

2.e Wer seinen Mitgliederbeitrag trotz erfolgter einmaliger Mahnung nicht entrichtet, wird automatisch ausgeschlossen.

2.f Auf Antrag des Vorstandes kann die GV ein Mitglied endgültig aus der SVP Liestal und Umgebung ausschliessen.

3. Organe

Die SVP Liestal und Umgebung hat folgende Organe:

- a) die Generalversammlung (GV)

- b) die Parteiversammlung (PV)

- c) den Vorstand

- d) die Rechnungsrevisoren

4. Generalversammlung

4.a Die Generalversammlung (GV) ist das oberste Organ der SVP Liestal und Umgebung. Sie setzt sich aus den teilnehmenden Parteimitgliedern zusammen.

4.b Die GV wird mindestens einmal jährlich durch den Vorstand oder auf Begehren von mindestens einem Fünftel aller Mitglieder einberufen.

4.c Die GV ist durch schriftliche Einladung mit Traktandenliste an alle Parteimitglieder spätestens drei Wochen im Voraus anzuzeigen.

Anträge und Wahlvorschläge von Mitgliedern sind spätestens 10 Tage vor der GV schriftlich an den Präsidenten zu richten.

4.d Die GV hat die folgenden Befugnisse:

- Wahl von Vorstand, Präsident und Revisoren

- Genehmigung von Protokoll, Jahresbericht des Präsidenten, Jahresrechnung, Budget und Jahresprogramm

- Beschlussfassung über Anträge des Vorstandes und der Mitglieder

- Festsetzung der Mitglieder- und Amtsträgerbeiträge auf das der GV folgende Kalenderjahr.

- Beschlussfassung zu Statutenrevisionen unter Vorlage der Revisionspunkte mit der Einladung

- Auflösung der SVP Liestal und Umgebung sowie der Verwendung des Vermögens

4.e Beschlüsse werden wie folgt gefasst:

- Bei Abstimmungen entscheidet das Mehr der gültigen Stimmen (Enthaltungen sind ungültige Stimmen)

- Bei Wahlen entscheidet das absolute Mehr der Anwesenden. Im zweiten Wahlgang entscheidet das relative Mehr

- Für Statutenänderungen oder die Auflösung der SVP Liestal und Umgebung ist eine Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich

5. Parteiversammlung (PV)

5.a Die Parteiversammlung nimmt zu aktuellen Fragen Stellung.

5.b Die Parteiversammlung wird nach Bedarf durch den Vorstand einberufen.

5.c Die PV ist durch schriftliche Einladung an alle Parteimitglieder spätestens zehn Tage im Voraus angezeigt.

5.d Die Parteiversammlung kann

- aktuelle politische Fragen diskutieren

- Abstimmungsparolen fassen

- Wahlempfehlungen abgeben

- Wahlnominationen vornehmen

 - Korrekturen und Ergänzungen zum Jahresprogramm und Budget – soweit traktandiert – vornehmen

5.e Beschlüsse werden wie folgt gefasst:

- Bei Abstimmungen entscheidet das Mehr der gültigen Stimmen (Enthaltungen sind ungültige Stimmen).

- Knappe Resultate bei Abstimmungs- und Wahlvorlagen berechtigen zur Stimmfreigabe.

- Bei Wahlnominationen entscheidet das absolute Mehr der Anwesenden. Im zweiten Wahlgang entscheidet das relative Mehr.

6. Vorstand

6.a Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten und mindestens vier weiteren Mitgliedern.

6.b Der Vorstand vertritt die Partei gegen aussen und bereitet die Parteigeschäfte vor.

6.c Er konstituiert sich – mit Ausnahme des von der GV gewählten Präsidenten – selbst und regelt die Unterschriftsberechtigung seiner Mitglieder.

6.d Beschlüsse werden wie folgt gefasst:

- Alle Geschäfte gelten durch das relative Mehr als angenommen

- Bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident mit Doppelstimme

6.e Der Vorstand wird auf eine einheitlich laufende Periode von vier Jahren gewählt. Zwischenzeitliche Ersatzwahlen gelten nur für die laufende Amtsperiode.

6.f Der Vorstand kann zur Bearbeitung spezieller Aufgaben Arbeitsgruppen einsetzen und diese mit den nötigen Kompetenzen ausrüsten.

7. Revisoren

7.a Jährlich werden durch die GV zwei Revisoren und ein Ersatzrevisor gewählt. Im Normalfall ersetzt der Ersatzrevisor im folgenden Jahr den dienstältesten Revisor.

7.b Den Revisoren obliegt die Überprüfung der Kassaführung und der Bilanz. Sie haben jährlich zuhanden der ordentlichen Generalversammlung Bericht und Antrag zu stellen.

8. Amtsträger

8.a Mitglieder der SVP Liestal und Umgebung, die ein öffentliches Amt bekleiden, werden als Amtsträger bezeichnet.

8.b Von Amtsträgern wird erwartet, dass sie an der GV und den PV teilnehmen sowie den Kontakt mit den Parteimitgliedern pflegen und diese über ihre Tätigkeit informieren.

8.c Amtsträger leisten einen finanziellen Beitrag an die Parteikasse in einem angemessenen Verhältnis zum entsprechenden Amtseinkommen. Die Höhe der Amtsträgerbeiträge wird durch die GV bestimmt.

9. Einwohnerratsfraktion

9.a Der Einwohnerratsfraktion gehören die Vertreter der SVP im Einwohnerrat (ER) an.

9.b Die politische Ausrichtung des Vorstandes und der Einwohnerratsfraktion sollen aufeinander abgestimmt sein. Mindestens ein Mitglied der Einwohnerratsfraktion soll im Vorstand vertreten sein, ansonsten ein Vorstandsmitglied an die Fraktionssitzungen eingeladen werden muss.

10. Finanzen

10.a Die SVP Liestal und Umgebung finanziert ihre Tätigkeit aus

- Mitgliederbeiträgen

- Amtsträgerbeiträgen

- Spenden und Gönnerbeiträgen

10.b Für die Verbindlichkeiten der SVP Liestal und Umgebung haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

11. Schlussbestimmungen

11.a Für nicht ausdrücklich geregelte Punkte wird auf Art. 60 ff. des ZGB verwiesen.

11.b Die vorliegenden Statuten ersetzen jene vom 25.04.2005. und treten durch die Annahme der Generalversammlung vom 03.03.2011 in Kraft.

sig. Daniel Jurt, Präsident

sig. John Brunner, Vizepräsident

Zum besseren Verständnis wurden diese Statuten in männlicher Form verfasst. Selbstverständlich gilt die Fassung auch für die weibliche Form.